1. Alle Lernenden und Lehrkräfte orientieren sich am Leitziel „Wertschätzung leben, Weiterentwicklung fördern“ und begegnen sich respektvoll. Ein freundliches und positives Lernumfeld steht jedem zu.
  2. Die gesamte Schulgemeinde trägt die Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im Schulgelände und den Gebäuden. Es gilt, die Schuleinrichtungen pfleglich zu behandeln. Bei schuldhafter Verunreinigung, Beschädigung oder Zerstörung besteht die Verpflichtung zum Schadenersatz.
  3. Die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ist verpflichtend. Schulunfälle sind sofort im Sekretariat zu melden.
  4. Schulhof und Cafeteria stehen vor Unterrichtsbeginn und in Pausen zur Verfügung; Aufenthalte in Klassenräumen und Werkstätten während der Pausen sind untersagt.
  5. Rauchen und die Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sind in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  6. Die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten ist während des Unterrichtes nicht gestattet, es sei denn, es wird von der Lehrkraft ausdrücklich erlaubt.
  7. Die Länge der Fingernägel und jeglicher Körperschmuck dürfen im Unterricht, vor allem im Sportunterricht und fachpraktischen Unterricht, zu keinen Beeinträchtigungen führen (Verletzungsgefahr und Hygienevorschriften).
  8. Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art in die Schule ist untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
  9. Waffen, waffenähnliche oder gefährliche Gegenstände sind auf dem Schulgelände verboten.
  10. Betreten des Schulgeländes unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie das Mitführen von Alkohol oder Drogen sind strikt untersagt.
  11. Essen während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet.
  12. Die Schule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen; kein Versicherungsschutz besteht für Fahrzeuge, Kleidung, Geld oder Wertgegenstände.
  13. Warenhandel, Geldsammlungen und Verbreitung von Materialien bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
  14. Anordnungen von Schulleitung, Lehrkräften und schulischen Bediensteten sind zu befolgen.
  15. Abfälle sind in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen; Mülltrennung ist zu beachten.
  16. Treppen und Durchgänge müssen freigehalten werden.
  17. Bei Alarm sind die Verhaltensregeln bei Brandalarmierung zu beachten.
  18. Alle Lernende müssen die zur Einschulung erhaltenen Belehrungen und Hinweise vollumfänglich unterschreiben und beachten.

Zuwiderhandlungen können zu schulrechtlichen Folgen führen.