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Oberstudienrat Thomas Otto Schneider
Fachbereichsleitung Aufgabenfeld I
Fachkonferenz BG Deutsch
Kontakt: thomas-otto.schneider@kinzig-schule.de

 

 

 

 

 

 

 

Im Aufgabenfeld Eins des Gymnasiums sind die sprachlichen, künstlerischen und musischen Fächer untergebracht. Fachkonferenzen beraten über spezifische Fragestellungen und Unterrichtsentwicklung und geben ihre Empfehlungen über den Fachbereichsleiter weiter.

Seine Aufgaben regelt die Dienstordnung für Lehrkräfte in § 32:

(1) Zu den Aufgaben der Fachbereichsleiterin oder des Fachbereichsleiters gehören insbesondere:

1. Vorbereitung und Durchführung der Fachbereichskonferenzen,

2. Koordination der methodischen und didaktischen Arbeit im Fachbereich,

3. Beratung und Abstimmung in Fragen der Leistungsmessung innerhalb des Fachbereichs,

4. inhaltliche und organisatorische Koordination der Kurs- und Lehrgangsangebote des Fachbereichs,

5. Bereitstellung und Sammlung von Arbeitshilfe und Informationsmaterial,

6. Auswertung von Fach-, Fachbereichskonferenzen und Lehrerfortbildungsveranstaltungen,

7. Erfahrungsaustausch mit den Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleitern und den Fachleiterinnen und Fachleitern des Studienseminars, dem die Schule als Ausbildungsschule zugeordnet ist,

8. Mitwirkung bei der Unterrichtsverteilung im Fachbereich.

Alltagsdeutsch heißt das:

Jede Fachbereichsleiterin, jeder Fachbereichsleiter nimmt die folgenden in der Dienstordnung beschriebenen Aufgaben wahr:

  • Vorbereitung und Durchführung von Fachbereichskonferenzen
  • Koordination der methodischen und didaktischen Arbeit im Fachbereich
  • Beratung und Abstimmung in Fragen der Leistungsmessung innerhalb des Fachbereichs
  • Inhaltliche und organisatorische Koordination der Kurs- und Lehrgangsangebote des Fachbereichs
  • Bereitstellung und Sammlung von Arbeitshilfen und Informationsmaterial
  • Mitwirkung bei der Unterrichtsverteilung im Fachbereich

Im Rahmen der innerschulischen Organisationsstruktur sollen sie weiterhin die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

  • Erstellen des Etats des Fachbereichs
  • Mitarbeit bei der Erstellung des Schuletats
  • Materialbestellung im Rahmen des Fachbereichsetats

Da für die Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht generell eine Stundenentlastung gewährt wird, werden die Fachbereichsleiterinnen und -leiter

  • von der Pausenaufsicht und der Protokollführung bei Gesamtkonferenzen befreit.

Darüber hinaus nehmen einzelne Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter weitere Aufgaben wahr, für die sie manchmal eine Stundenentlastung erhalten, deren Höhe durch die Abteilungskonferenz festgelegt wird. Diese Wahrnehmung der Aufgaben geschieht weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich, wobei die Gesamtverantwortung des Schulleiters für die Schule unberührt bleibt.

Weitere Informationen dazu und noch viel mehr bekommt man unter:

https://djaco.bildung.hessen.de