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Die Verbindung zwischen Theorie und Praxis!
Die Verbindung von Theorie und beruflicher Praxis in Berufsschule und Betrieb zeichnet das erfolgreiche Modell der dualen Berufsausbildung in Deutschland aus. Ca. 60 % der Schulabgänger beginnen nach Ihrem Schulabgang eine duale Berufsausbildung. Zusätzlich können Sie mit entsprechenden Zusatzunterricht und Zusatzprüfungen den schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife erwerben. Falls Sie noch keinen Abschluss der Hauptschule bzw. der Mittlere Reife haben, können Sie den fehlenden Abschluss gleichzeitig mit der erfolgreichen Berufsausbildung erwerben. Neugierig geworden? Wir beraten Sie gerne.
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Berufsschultage_2022-23| Anmeldeformular Teilzeit-Berufsschule
Anmeldeformular Zusatzunterricht für den FOS Abschluss | Infoflyer FOS-Zusatzunterricht BS 2021-22
Die Berufsschule im Überblick
Allgemeine Informationen rund um die Berufsschule
Die Berufsschule vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung und erweitert die allgemeine Bildung. Sie trägt zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Verantwortung bei. Im Rahmen der dualen Berufsausbildung bereitet sie mit den Ausbildungsbetrieben die Auszubildenden auf die Abschlussprüfung durch die IHK vor.
Der Berufsschulunterricht erfolgt an ein bzw. zwei Tagen in der Woche. In der Regel findet der Unterricht an einem regelmäßigen Wochentag und einem 14-täglichen Wochentag statt.
Unsere Schule legt Wert auf eine umfassende Betreuung während der Ausbildungsdauer und bietet zusätzlich zur Ausbildung die Möglichkeit die allgemeine Fachhochschulreife bzw. den fehlenden Abschluss der Hauptschule bzw. der Mittleren Reife zu erlangen.
Während der Ausbildung können zusätzliche Fremdsprachen-Zertifikate (DELF-Diplom, KMK-Zertifikat) erworben werden.
Wer kann bzw. muss die Berufsschule besuchen?
Die Berufsschulpflicht beginnt nach der Beendigung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule und mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis.
Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht für die Dauer von drei Jahren, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule berechtigt.
Erwerb von Schulabschlüssen
Während Ihrer Ausbildung können Sie fehlende Schulabschlüsse erwerben:
Hauptschulabschluss
Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens das Abgangszeugnis der Klasse 8 einer allgemein bildenden Schule nachweisen. In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist in diesen Fällen folgender Zusatz aufzunehmen: „Dieses Zeugnis ist dem Abschluss der Hauptschule gleichwertig“.
Mittlere Reife
Allgemeine Fachhochschulreife
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. Nachweis des mittleren Abschlusses oder Vorlage des Versetzungszeugnisses der Jahrgangsstufe 9 des verkürzten gymnasialen Bildungsganges in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses beim Eintritt in die Berufsschule und
2. Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 und
3. Regelmäßige Teilnahme an folgendem Zusatzunterricht:
3a) 240 Stunden im sprachlichen Bereich, davon mindestens 80 Stunden in Englisch/Fremdsprachen und 80 Stunden in Deutsch, und
3b) 240 Stunden im mathematisch-naturwissenschaftlich- technischen Bereich und
3c) 80 Stunden im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich,
wenn dieser Unterricht nicht zeitlich und inhaltlich im Rahmen des Pflichtunterrichts erteilt worden ist. Die Teilnahme am Zusatzunterricht setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler entweder im letzten Zeugnis der Schule, in der sie oder er den Mittleren Abschluss erzielt hat, mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweist, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als ausreichend sein darf oder die Versetzung in die Klasse 11 der Oberstufe nachweist.
4. Abschluss der folgenden drei schriftlichen Prüfungen mit mindestens ausreichenden Leistungen:
4a) Deutsch/Kommunikation,
4b) fremdsprachlicher Bereich,
4c) mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich und
5. Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer.